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Wasserschaden durch undichtes Dach – wer zahlt in der WEG?

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Haus - Copyright Sylvia Horst

Das Dach ist undicht – und in der Dachgeschosswohnung entsteht ein Wasserschaden.
Doch wer muss für den Schaden aufkommen:
die Gemeinschaft, der betroffene Wohnungseigentümer oder vielleicht die Versicherung?

Im Video zeige ich, worauf es bei der Kosten- und Haftungsfrage ankommt und
warum die Antwort nicht so selbstverständlich ist, wie sie zunächst scheint.

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