Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Hausmeisterkosten

Hausmeisterkosten: Was dürfen Vermieter wirklich abrechnen?

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Herbstlaub - Copyright Sylvia Horst

Der Hausmeister kostet Geld – aber nicht alle seine Tätigkeiten dürfen über die Betriebskosten
auf die Mieter umgelegt werden. Treppenhausreinigung, Winterdienst, Kontrollen, kleinere Reparaturen,
Verwaltungsaufgaben: Beim Hausmeister kommen häufig ganz unterschiedliche Tätigkeiten zusammen.
Und genau hier kann es für Vermieter teuer werden.

Welche Hausmeisterkosten dürfen in die Betriebskostenabrechnung?
Welche Kosten müssen herausgerechnet werden? Und worauf sollten Vermieter achten,
wenn der Hausmeister auch Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten übernimmt?

Im Video zeige ich, welche Kosten umlagefähig sind – und welche beim Vermieter bleiben.

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Beratungsverbund Solingen Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta